Herzsport startet wieder
Herzsport beginnt wieder
Der Übungsbetrieb in unseren Herzsportgruppen startet wieder zu den gewohnten Zeiten ab dem 09.03.2022.
Herzsport beginnt wieder
Der Übungsbetrieb in unseren Herzsportgruppen startet wieder zu den gewohnten Zeiten ab dem 09.03.2022.
Liebe Mitglieder,
die Winterruhe in Niedersachsen wird bis zum 23.02.2022 verlängert. Seit Mitte Dezember gilt im gesamten Land die Warnstufe 3 und wird mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen in den nächsten Wochen weiterhin notwendig bleiben.
Für den Sport ergeben sich folgende Regelungen:
2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Duschen/Umkleiden – optional 2G bei der Begrenzung 10 qm/pro Person.
3G bei Sport unter freiem Himmel, wenn der Sport definitiv mit 1,5 m Abstand betrieben werden kann (z.B. Tennis, Golf, u.ä.), ansonsten insbesondere bei Kontaktsport 2Gplus.
Drinnen und draußen ist, außer beim Sporttreiben oder Sitzen, eine FFP2 Maske zu tragen.
Sportliche Grüße
Eric-B. Kiepke 1.Vorsitzender
Liebe Mitglieder,
auf Grund der weiteren Ausbreitung der Omikron Variante wurde die Winterruhe
bis zum 02.02.2022 verlängert. Die Ausübung des Sportbetriebes betrifft das
diesmal zum Glück nicht, wir dürfen wie folgt unseren Sport ausüben.
Was gilt für die Sportausübung im Freien?
Vorliegen der Warnstufe 2 oder 3
Es gilt die 2G-Regel. Die Betreiberinnen und Betreiber der Sportanlagen haben einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2G-Regel nicht.
Was gilt für die Sportausübung in geschlossenen Räumen?
Vorliegen der Warnstufe 2 oder 3
Es gilt die 2Gplus-Regel. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenen Nachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Ein Poc Test reicht! Bei Vorlage eines Booster Nachweises (außer Johnson & Johnson) entfällt die Testpflicht. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2Gplus-Regel nicht. Während des Aufenthaltes in geschlossenen Räumen auf dem Vereinsgelände muss - außer bei der Sportausübung – eine FFP2-Maske getragen werden.
Johnson & Johnson-Geimpfte brauchen Dritt-Impfung für Booster-Status –
Corona-Verordnung angepasst
Das bedeutet, dass auch diejenigen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson bereits eine zweite erhielten, nicht länger als „geboostert“ gelten. Auch sie müssen damit bei der 2G-plus-Regelung zusätzlich einen Negativ-Test vorlegen.