Corona aktuell

 

Liebe Mitglieder,           

die Sommerferien sind vorbei und wie zu erwarten war, sind auch die Corona-Zahlen angestiegen.

Ab Freitag, den 03.09.2021 gilt im Landkreis die 3G-Regel, da am Mittwoch, dem 01.09.2021 die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Hildesheim den fünften Tag in Folge über 50 lag.
Der Landkreis hat daher gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, welche die Überschreitung des Werts von 50 feststellt und die erweiterte Anwendung der 3G-Regel in Kraft setzt. Das Infektionsgeschehen im Landkreis kann keinem bestimmten räumlich abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden, es handelt sich vielmehr um ein diffuses Infektionsgeschehen. Von der Feststellung konnte der Landkreis daher nicht absehen.
Demnach gilt ab dem übernächsten Tag nach Ende des Fünftagesabschnitts, also ab Freitag, 03. September, im Landkreis Hildesheim die 3G-Regel. Dies hat Auswirkungen auf die Gastronomie, auf das Beherbergungsgewerbe, auf die Nutzung von Sportanlagen, auf private Feiern und öffentliche Veranstaltungen sowie auf die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen.
Die 3G-Regel bedeutet, dass nur noch vollständig gegen das Coronavirus geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen, sowie Personen, die einen aktuelles negatives Testergebnis – PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder Schnelltest nicht älter als 24 Stunden – vorweisen können, Zutritt zu bestimmten Einrichtungen, Dienstleistungen oder Veranstaltungen haben. Auch zugelassene Tests zur Eigenanwendung (Selbsttests) sind gestattet. Alle anderen Personen bleiben von der Nutzung, dem Zutritt oder der Inanspruchnahme ausgenommen.


Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult wurden, sind von der 3G-Regel ebenso ausgenommen wie Schülerinnen und Schüler, da diese im Rahmen eines schulischen Testkonzepts dort regelmäßig getestet werden.
Die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, hierzu zählen auch Fitnessstudios und Kletterhallen, Schwimmhallen, Spaßbäder, Thermen und Saunen, ist ebenfalls nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen erlaubt.


Trotz der erneuten Auflagen wünschen wir allen einen guten sportlichen Start nach den Sommerferien.

Euer TKJ-Vorstand

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