Corona-Info 24.02.2022

Corona- Info 24.02.2022                

Liebe Mitglieder und Kursteilnehmer,

ab dem 24.02.2022 gilt eine neue Corona-Verordnung mit Lockerungsdreischritt.

Nach § 8 c der neuen Corona-VO haben Personen, die eine Sportanlage im Sinne des Absatzes 1 nutzen wollen, beim Betreten einen Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, einen Genesenen Nachweis gem. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gem. § 7 der Verordnung vorzulegen.

Es gilt somit auf Sportanlagen drinnen wie draußen eine 3G-Regelung. In den Innenbereichen muss außer beim Sporttreiben eine FFP2-Maske getragen werden.

Zum 4. März 2022 kommt es bereits zu weiteren Anpassungen der präventiven Maßnahmen.

Sportlliche Grüße

Eric-B. Kiepke

1.Vorsitzender

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