Corona aktuell 02.11.2021
Liebe Mitglieder,
es hatte sich ja bereits abgezeichnet, dass es wieder zu einem Anstieg der Corona Infektionen kommen wird. Am gestrigen Montag lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Hildesheim den fünften Werktag in Folge über 50, ab Mittwoch (03.11.21) gilt im Landkreis daher wieder die 3G-Regel. Der Landkreis hat gestern gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, welche die Überschreitung des Werts von 50 feststellt und die erweiterte Anwendung der 3G-Regel in Kraft setzt.
Demnach gilt ab dem übernächsten Tag nach Ende des Fünftagesabschnitts, also ab Mittwoch, 3. November, im Landkreis Hildesheim wieder die 3G-Regel. Dies hat auch wieder Auswirkungen auf die Nutzung von Sportanlagen.
Die 3G-Regel bedeutet, dass nur noch vollständig gegen das Coronavirus geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen sowie Personen, die ein aktuelles negatives Testergebnis (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) vorweisen können, Zutritt zu bestimmten Einrichtungen, Dienstleistungen oder Veranstaltungen haben. Auch amtlich zugelassene Tests zur Eigenanwendung (Selbsttests) sind gestattet, wenn sie im Beisein der Veranstalterin oder des Veranstalters oder der Betreiberin oder des Betreibers einer Einrichtung oder einer von dieser beauftragten Person durchgeführt werden. Alle anderen Personen bleiben von der Nutzung, dem Zutritt oder der Inanspruchnahme ausgenommen.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der 3G-Regel ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese haben aber den Nachweis eines negativen Tests zu führen.
Euer
TKJ-Vorstand