Weiterhin Warnstufe 2 – Testpflicht für Geboosterte entfällt
Liebe Mitglieder und Kursteilnehmer, ![]()
sicher haben Sie den Medien schon entnommen, dass ab dem 04.12.2021 die Testpflicht im Rahmen der 2G plus Regelung für Booster-Geimpfte entfällt. Das wird die Teilnahme Übungsbetrieb sicher etwas erleichtern.
Sportlliche Grüße
Eric-B. Kiepke
1.Vorsitzender
Corona - Warnstufe 2
+ Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 Warnstufe 2 (2Gplus-Regel) in nahezu allen niedersächsischen Kommunen. +
Liebe Mitglieder und Kursteilnehmer, ![]()
mit der 2G plus Regelung werden wir wieder vor neue Herausforderungen gestellt!
In Warnstufe 2 müssen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Test vorlegen.
Das bedeutet, dass für die Teilnahme am Übungsbetrieb Folgendes erforderlich ist:
1. Bescheinigung eines Testzentrums (nicht älter als 24 Stunden)
2. Bescheinigung des Arbeitgebers (tagesaktuell)
3. Test vor Ort im Beisein des Übungsleiters, der den Test mit Unterschrift bestätigt
Für Kinder:
Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (mit Stand von heute bis zum 31.12.2021).
Was gilt für die Sportausübung im Freien?
Bei Vorliegen der Warnstufe 2 gilt die 2G-Regel. Die Betreiberinnen und Betreiber der Sportanlagen haben einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2G-Regel nicht. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist selbstverständlich auch nur für die vorgenannten Personengruppen möglich.
Was gilt für die Sportausübung in geschlossenen Räumen?
Für die Sportausübung in geschlossenen Räumen (einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen) gilt die 2G plus-Regel. Die Betreiberinnen und Betreiber der Sportanlagen haben einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2G plus-Regel nicht. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist selbstverständlich auch nur für die vorgenannten Personengruppen möglich.
Es ist zwingend erforderlich, die vorgegebenen Hygienekonzepte einzuhalten. Es geht um die Gesundheit von uns allen!
In Innenräumen ist zudem das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht, eine OP-Maske reicht dann nicht mehr. Während des Sporttreibens besteht keine Maskenpflicht.
Sportliche Grüße
Eric-B. Kiepke
1. Vorsitzender
Kreiswohnbaugesellschaft schenkt Schwimmen lernen

Große Spende geht an unsere Schwimmabteilung und die DLRG
Was für eine tolle Weihnachtsüberraschung!!! Unsere Schwimmabteilung sowie die DLRG Ortsgruppe Sarstedt bekommen jeweils eine 1.000,00 € Spende von der Kreiswohnbaugesellschaft Hildesheim (kwg), damit Kinder das Schwimmen erlernen können. Anstatt Weihnachtspräsente an ihre Geschäftspartner und Kunden zu vergeben, spendet die kwg jedes Jahr für wohltätige Zwecke und beschenkt in diesem Jahr Kinder, die wegen der Pandemie das Schwimmen nicht erlernen konnten. Die insgesamte Spendensumme beläuft sich auf 10.000,00 €, die in die fünf Gemeinden gehen, in denen das soziale Wohnungsunternehmen Wohnungen vermietet. Hier in Sarstedt freuen sich nun unsere Schwimmabteilung und die DLRG, die die Schwimmkurse anbieten.
„Eine großartige Idee - wirklich nachahmenswert“, findet stellvertretende Vorsitzende Marion Gruber. Sie und der Vorsitzende der DLRG Ortsgruppe Sarstedt Carsten Deike bedankten sich persönlich beim Geschäftsführer Matthias Kaufmann bei der Scheckübergabe für die großzügige Spende.
Und auch unsere Leiterin der Schwimmabteilung Frauke Schulz und Trainerin Inge Riedel sind begeistert, als sie von der unverhofften Unterstützung erfuhren und freuen sich schon jetzt, im Neuen Jahr wieder mit den Schwimmkursen loszulegen. Versprochen: Diese Spende wird selbstverständlich eins zu eins für die Kinder-Schwimmkurse verwendet – und nochmals ein ganz herzliches Dankeschön an die kwg.
Wer Interesse an einem Schwimmkurs hat, kann sich gern auf unserer Homepage www.tkj-sarstedt oder bei der Abteilungsleiterin Frauke Schulz per E-Mail unter
Grete Lenfers - 85 Jahre Mitgliedschaft im TKJ

Seit 85 Jahren Mitglied in unserem Sportverein – dem TKJ – das haben bisher noch nicht Viele geschafft. Grete Lenfers aber sehr wohl und stolz strahlt die 94-Jährige unseren 1. Vorsitzenden Eric-B. Kiepke an, der es sich nicht nehmen ließ, ihr persönlich mit Urkunde und Blumenstrauß zu gratulieren. Gemeinsam mit ihrer Tochter Grit hatte Frau Lenfers in alten Fotoalben geblättert und Bilder aus den Anfängen gefunden. Da kamen wieder viele schöne Erinnerungen hoch. 1951 gab es zum Beispiel eine Jubiläumsveranstaltung, bei der sie unter anderem mit dem „Lausbubentanz“ oder einer Polonaise von Chopin auf der Bühne unserer Otto-Gott-Turnhalle auftrat. Und auch an die vielen Feld-Handball-Spiele denkt sie gern zurück. Viele Jahre ging sie zur Frauengymnastik, um sich fit zu halten. Und auch, wenn Frau Lenfers heute nicht mehr sportlich aktiv dabei sein kann, ist sie dennoch unserem Verein treu verbunden. Dafür danken wir ganz herzlich und wünschen ihr vor allem Gesundheit und Zufriedenheit.
REHA - Herzsport
REHA-Herzsport ![]()
Corona bedingt wird der Herzsport ab dem 01.12.2021 eingestellt.
Voraussichtlich beginnt der Übungsbetrieb im Januar 2022 wieder.
Ebenso entfällt die Wirbelsäulengymnastik bei Horst Kanne ab Dezember 2021.
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