Corona-Info

Liebe Mitglieder,        

auf Grund der weiteren Ausbreitung der Omikron Variante wurde die Winterruhe
bis zum 02.02.2022 verlängert. Die Ausübung des Sportbetriebes betrifft das
diesmal zum Glück nicht, wir dürfen wie folgt unseren Sport ausüben.

Was gilt für die Sportausübung im Freien?
Vorliegen der Warnstufe 2 oder 3
Es gilt die 2G-Regel. Die Betreiberinnen und Betreiber der Sportanlagen haben einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2G-Regel nicht.

Was gilt für die Sportausübung in geschlossenen Räumen?
Vorliegen der Warnstufe 2 oder 3
Es gilt die 2Gplus-Regel. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenen Nachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Ein Poc Test reicht! Bei Vorlage eines Booster Nachweises (außer Johnson & Johnson) entfällt die Testpflicht. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2Gplus-Regel nicht. Während des Aufenthaltes in geschlossenen Räumen auf dem Vereinsgelände muss - außer bei der Sportausübung – eine FFP2-Maske getragen werden.

 

Johnson & Johnson-Geimpfte brauchen Dritt-Impfung für Booster-Status –
Corona-Verordnung angepasst

Das bedeutet, dass auch diejenigen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson bereits eine zweite erhielten, nicht länger als „geboostert“ gelten. Auch sie müssen damit bei der 2G-plus-Regelung zusätzlich einen Negativ-Test vorlegen.

Veranstaltungskalender

April 2024
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